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Jobcenterumzug - Umzug mit Hartz IV

Auch Hartz IV Empfänger können umziehen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter hierfür auch die Kosten.

Ein Umzug muss vom Jobcenter als notwendig angesehen werden, damit Kosten übernommen werden. Ziehen Sie nicht willkürlich, ohne eine Einwilligung vom Jobcenter, aus.

Mögliche Gründe für eine Kostenübernahme durch das Jobcenter

Es muss geklärt werden, ab wann ein Umzug als notwendig erachtet wird.
Einer der einfachsten Fälle wäre ein unfreiwilliger Umzug durch Auffordung vom Jobcenter. Oder auch beispielweise die Kündigung seitens des Vermieters wegen Eigenbedarfs.

Es gibt noch weitere gute Gründe für eine Kostenübernahme.
Einige könnten sein:

  • Familienzuwachs
  • Krankheit
  • Arbeitsaufnahme in einem anderen Ort
  • unzumutbare Wohnungszustände
  • Auszug aus elterlicher Wohnung ab 25 Jahre

Man kann grob zwischen freiwilligen und unfreiwlligen Gründen unterscheiden.

Wo Gründe für eine Umzugskostenübernahme durch das Jobcenter sind, gibt es auch Gründe, die nicht anerkannt werden:
Nichtgefallen der Wohnung
Sie möchten in die Nähe von Freunden/Familie ziehen (Familienzusammenführung)
Bessere Aussichten auf eine neue Stelle

Neue Wohnung zu klein?

Ist die vom Jobcenter zugewiesene Wohnung zu klein für Ihre Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens (Geschirr, Bett samt lattenrost, etc.), trägt das Amt die Kosten für eine Lagerung.

Umzugskosten, Mietkaution und Erstausstattung vom Jobcenter übernehmen lassen

Bei einer kompletten Übernahme aller Kosten, die im Zuge eines Umzugs trotz Hartz 4 entstehen, teilen sich das alte und das neue Jobcenter in der Regel die einzelnen Umzugsposten. Die Wohnungsbeschaffungskosten (also zum Beispiel Anreise zur neuen Wohnung, Telefonkosten usw.) sowie die Umzugskosten afls solche (Kosten für Umzugsunternehmen usw.) werden dabei vom alten Jobcenter übernommen.
Die Kosten für die Mietkaution und die potenzielle Erstausstattung wird hingegen vom neuen Jobcenter übernommen. Unabhängig davon, welches Jobcenter die jeweiligen Kosten für den geplanten Umzug übernimmt, wird ein möglichst kostengünstiger Ablauf erwartet. Für Umzüge innerhalb von Deutschland werden Umzugskosten bis maximal 4.500 Euro erstattet – bei Umzügen ins europäische Ausland werden bis zu 5.200 Euro für den Umzug übernommen. Gemäß § 24 Absatz 3 SGB II kann zudem ein teilweise oder komplette Erstausstattung beim Jobcenter beantragt werden, die zusätzlich zu den eigentlichen Umzugskosten erhalten werden kann. Zur beantragbaren Erstausstattung zählen unter anderem folgende Gegenstände:

  • Bett mit Lattenrost, Matratze sowie Bettgarnitur
  • Tisch mit Sitzmöglichkeiten
  • Sofa
  • Waschmaschine
  • Staubsauger
  • Handtücher
  • Kleiderschrank
  • Kühlschrank
  • Fernseher
  • Lampen

Fragen kostet nichts.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und führen Ihren Umzug durch. Ihr Umzugsunternehmen Berlin mit dem Känguru.